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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Auto ungesichert zurückgelassen - kein Geld bei Diebstahl


HAMBURG (DAV). Wer mit seinem Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte darauf achten, dass es jederzeit ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist. Nachlässigkeiten kosten möglicherweise den Kasko-Versicherungsschutz. Dies zeigt beispielhaft ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Familie mit ihrem Wohnmobil nach Polen gefahren. An einem Getränkemarkt gingen die Eltern einkaufen, die Kinder blieben am Auto zurück. Der Wagen war unverschlossen und eine Seitentür geöffnet - jedenfalls so lange, bis unbekannte Täter die Chance nutzten und mit dem Fahrzeug auf und davon fuhren.Von seiner Vollkasko-Versicherung sah der Geschädigte keinen Cent. Und dabei wird es auch bleiben, denn das OLG Hamburg warf dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, die das Assekuranzunternehmen von seiner Leistungspflicht freistelle. Durch sein Verhalten - vor allem durch die geöffnete Schiebetür - habe der Kläger potenzielle Diebe förmlich eingeladen, hieß es in der Entscheidung. An einem Getränkemarkt, wo einzelne Personen nicht besonders wahrgenommen würden, könnten Täter unproblematisch auf eine günstige Gelegenheit warten und diese dann blitzschnell nutzen, ohne Verdacht zu erregen.»Hiermit muss ein sorgfältiger Eigentümer auch ohne weiteres rechnen«, stellte das Gericht fest. Dies gelte nicht zuletzt für ein Wohnmobil, das einen beträchtlichen Wert besitze.Ein Anwalt oder eine Anwältin klärt darüber auf, welche Chancen man in einem Prozess hat. Den nicht nur im Verkehrsrecht versierten Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter: verkehrsanwaelte.de. Zu Bürozeiten kann man sich über die angegebene Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.Oberlandesgericht HamburgBeschluss vom 23. Dezember 2004Aktenzeichen: 14 U 163/04

Berlin, 31.03.2005 (Nummer 07/05)

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