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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Autofahrer als Melkkuh des Staates


Berlin (DAV). Höhere Bußgelder für Raser und Drängler, das hört sich zuerst für jedermann gut an. Es täuscht aber nur darüber, dass dem Bürger wieder tiefer in die Tasche gegriffen werden soll, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anlässlich der 3. Berliner Fachtagung der DAV-Arbeitsgemeinschaften „Verkehrsrecht“ und „Versicherungsrecht“ mit. Raser und Drängler, das klingt nach bösartigen Kreaturen, wozu sich naturgemäß kein Bürger zählt. Erst wenn die Änderung in Kraft tritt wird der Normalbürger feststellen, dass auch er, dessen fixe Kosten steigen und Einnahmen sinken, betroffen ist. Wem ist es noch nicht passiert, dass er eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Rotlicht nicht bemerkt hat? Wer ist denn noch nie verwarnt worden oder musste ein Bußgeld zahlen? Ist schon ein Raser, wer 21 km/h zu schnell fährt?Es ist das alte Spiel des Gesetzgebers, seinen ständig wachsenden Finanzbedarf zu tarnen. Keineswegs werden nur Raser und Drängler betroffen sein, auch die kleinen Übertretungen, die die große Masse ausmachen wurden um mindestens 50% angehoben. Die Unfallzahlen und auch die Zahl der verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer sinken ständig. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Erhöhung der Bußgelder führt erfahrungsgemäß gerade nicht zu einer geringeren Zahl der Verstöße. Durch die jetzt schon hohe Kontrolldichte in Deutschland und das gefürchtete Punktesystem sind jetzt schon ausreichende Sanktionen gegeben.Dazu droht der Bundesverkehrsminister auch noch verstärkte Kontrollen an. „Es wird viel zu tun geben für uns Verkehrsanwälte“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Darüber wollen wir uns nicht beklagen. Das halte uns aber nicht davon ab, deutlich und schon vor der Verabschiedung darauf hinzuweisen, dass dem Staat seine massiven Mehreinnahmen aus steigenden Spritpreisen nicht ausreichen. Der Verkehrsteilnehmer mutiere zur Melkkuh des Staates. „Und ich prophezeie Ihnen schon heute, dass im nächsten Schritt die Rechtsmittel des Bürgers eingeschränkt werden“, so Elsner weiter. Dafür wird dem Gesetzgeber ein für die Massenpresse geeignetes Thema einfallen nach dem Muster: „Einsprüche der Raser verhindern Verfahren gegen Kinderschänder.“

Berlin, 23.05.2008 (Nummer V 02/08)

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