Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen


Hannover/Berlin (DAV). Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes vor ihrer Einfahrt verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 17. November 2010 (AZ: 7 A 4096/10 und 7 B 4097/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
 
Im Zuge der Neugestaltung einer Innenstadtstraße hatte die Stadt vor der Grundstückseinfahrt der Grundstückseigentümerin ein Beet mit einer dort hinein gepflanzten Linde angelegt. Die Frau forderte, das Beet zu entfernen, damit sie ungehindert ihre Hofeinfahrt nutzen könne.
 
Mit Erfolg. Ein Pflanzbeet unmittelbar vor der einzigen Zufahrt zu einem Grundstück anzulegen, sei rechtswidrig. Die Klägerin habe einen Rechtsanspruch, dass die Einfahrt auf ihr Grundstück nicht wesentlich erschwert werde, so die Richter. Sie hätten sich bei einem Ortstermin davon überzeugt, dass jedoch genau dies der Fall sei. Ein mit seinem Fahrzeug vertrauter Berufskraftfahrer könne zwar die Einfahrt befahren. Zumindest aber die Ausfahrt sei aufgrund der beengten Verhältnisse im Innenhof nur rückwärts möglich. Ohne mehrfaches Rangieren könne man nicht an dem Beet vorbeifahren. Diese Umstände gefährdeten außerdem den Fußgängerverkehr. Hinzu komme, dass die Fläche neben dem Beet, über die die Zufahrt möglich sei, häufig zugeparkt sei. Für Ortsfremde sei aufgrund der Bepflanzung kaum zu erkennen, dass sie dort nicht parken dürften. Das alles erschwere die Ein- und Ausfahrt erheblich. Auch unter Berücksichtigung der von der Stadt angeführten gestalterischen Gesichtspunkte sei dies nicht gerechtfertigt.
http://www.verkehrsrecht.de/

Berlin, 15.03.2011 (Nummer 09/11)

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