Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Bei abgeschaltetem Motor darf Handy an roter Ampel benutzt werden


Hamm/Berlin (DAV). Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2007 (Az: 2 SsOWi 190/07) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Ein Autofahrer hielt an einer Ampel, die »Rot« anzeigte. Er schaltete den Motor ab, nahm sein Handy und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Nachdem er das Gespräch beendet hatte, schaltete die Ampel auf Grün, woraufhin der Autofahrer den Motor startete und losfuhr. Er wurde von Polizeibeamten beobachtet, die ihm ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erteilten, weil er als Autofahrer das Mobiltelefon nicht benutzen dürfe. Das war aus Sicht der Polizisten auch bei abgeschaltetem Motor im Straßenverkehr der Fall. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer noch, weil es ohne Bedeutung sei, dass der Fahrer den Motor ausgeschaltet habe. Schließlich habe der Fahrer sich im Straßenverkehr bewegt.Vor dem Oberlandesgericht hatte die Beschwerde des Fahrers aber Erfolg. Der Autofahrer wurde freigesprochen. Zwar dürfe der Fahrer als Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen. Dies gelte jedoch nach der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise dann nicht, wenn das Auto stehe und der Motor abgeschaltet sei. Die Situation an der Rotlichtampel stelle diese Ausnahme dar, denn der Fahrer habe mit Abschalten des Motors die Regelung befolgt. Weil er sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhalten habe, könne er auch nicht mit einem Bußgeld belastet werden. So auch das Oberlandesgericht Bamberg in seinem Urteil vom 27. September 2006 (Az: 3 Ss Owi 1050/06).Bei Problemen im Straßenverkehr berät eine Anwältin oder ein Anwalt. Verkehrsrechtsexperten und Experten in allen anderen Rechtsgebieten nennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct./Min.) oder man sucht selbst unter www.verkehrsanwaelte.de.

Berlin, 17.01.2008 (Nummer 02/08)

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