Bei alten Autos wird Mehrwertsteuer ersetzt
Berlin (DAV). Die Mehrwertsteuer muss bei einem Fahrzeugschaden eines sehralten Autos auch dann gezahlt werden, wenn gar kein Ersatzauto gekauft,sondern auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Dies berichten dieVerkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis aufein Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 9. Dezember 2005 (Aktenzeichen 9 S 12/05).Der Kläger wollte Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein 11Jahre alter PKW Totalschaden erlitten hatte. Die volle Haftung des Beklagtenwar unstreitig. Allerdings kürzte dieser den geschuldeten Betrag um diedarin enthaltene Mehrwertsteuer. Diese müsse er nur dann zahlen, wenn siewirklich angefallen sei, also ein anderes Auto beim Händler gekauft wurde.So sei es höchstrichterlich entschieden worden. Der Geschädigte klagte aufZahlung des Restbetrags und bekam vom Landgericht recht.Grundsätzlich müsse der Schadensersatz, wenn er lediglich auf Gutachtenbasisgeltend gemacht wird, um den Mehrwertsteueranteil reduziert werden. Diesgelte aber in diesem Fall nicht. Es handele sich um ein so altes Auto, dasim Normalfall nur im privaten Kraftfahrzeughandel angeboten wird. Dort falleaber keine Mehrwertsteuer an. Daher sei der volle Wiederbeschaffungswertauch bei einer Schadensberechnung auf Gutachtenbasis anzusetzen. Auchbestünde hier nicht die Gefahr, dass der Geschädigte zu viel erhalte, dadiese Sachlage bereits im Sachverständigengutachten hinsichtlich desWiederbeschaffungswerts berücksichtigt worden war.Anwälte helfen, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. DieDeutsche Anwaltauskunft benennt Rechtsanwälte in der Nähe unter derTelefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten können Siesich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.
Berlin, 16.01.2007 (Nummer 02/07)



