Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Bei Nebel besonders vorsichtig fahren


1.Hörbeitrag:Anmoderation:Wer jetzt in diesen herbstlichen Tagen ins Auto steigt, muss häufig mit Nebel rechnen. Und: Er muss seine Fahrweise und Geschwindigkeit anpassen. Sonst kann es ihm passieren, dass er bei einem Schaden zahlen muss, warnt der Deutsche Anwaltverein.Den Hörbeitrag zum downloaden finden Sie hier: Nebelunfall.zip2. Presseservice hierzu:Berlin (DAV). Gerade im Herbst besteht die Gefahr zahlreicher Unfälle auf Grund von Nebel. Dabei weist das Oberlandesgericht Schleswig (AZ: 7 U 153/03 vom 12. August 2004) darauf hin, dass bei aufziehenden Nebenschwaden auch derjenige, der Vorfahrt hat, bei Annäherung an eine Kreuzung an einer Landstraße gegebenenfalls unter 50 km/h fahren muss.In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall überquerte ein Traktor bei aufziehenden Nebenschwaden unterschiedlicher Stärke die Kreuzung einer Landstraße. Den auf der Hauptstraße fahrenden Beklagten konnte er nicht sehen. So stieß der 70 km/h fahrende Pkw im Kreuzungsbereich mit dem Traktor zusammen.Zwar hatte der Beklagte Vorfahrt, doch musste dieser 25 % des Schadens wegen überhöhter Geschwindigkeit übernehmen. Nach Ansicht der Richter war die Geschwindigkeit von 70 km/h bei aufziehenden Nebelschwaden in einem Kreuzungsbereich eindeutig zu hoch. Wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, dürfe man höchstens 50 km/h fahren. Führe der Nebel sogar zu Sichtweiten unter 50 Metern, müsse man auch dementsprechend seine Geschwindigkeit herabsetzen und gegebenenfalls unter 50 km/h fahren. Bei Abwägung der Schuld entschieden die Richter, dass 75 % der Traktorfahrer zu tragen habe und 25 % der Pkw-Fahrer, weil die Vorfahrtsverletzung gravierender als die etwas überhöhte Geschwindigkeit gewesen sei.Oftmals sind gerade Fragen hinsichtlich der Höhe des Verschuldens besonders streitig. Hier ist anwaltliche Hilfe gefragt. Den im Verkehrsrecht kundigen Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de. Zu Bürozeiten kann man sich auch direkt mit einem im Verkehrsrecht tätigen Anwalt in der Nähe verbinden lassen.

Berlin, 01.10.2004 (Nummer Tipp 44/04)

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