Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Bei unklarer Schuldfrage haften beide Unfallbeteiligten


Weiden/Berlin (DAV). Kann bei einem Autounfall nicht eindeutig geklärt werden, welcher Fahrer den Unfall verschuldet hat, wird die Haftung anteilig auf die Unfallgegner verteilt. Für die Haftungsquote wird die von den beteiligten Fahrzeugen jeweils ausgehende so genannte Betriebsgefahr zugrunde gelegt. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Weiden vom 16. November 2007 (Az: 1 C 489/07) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Ein Pkw-Fahrer wollte auf der Autobahn ein Lkw-Gespann überholen. Während des Überholvorgangs kam es zu einer Kollision. Über die Ursache für den Unfall konnte keine Klarheit erzielt werden. Der Autofahrer legte dar, der Hänger des Lkw sei gegen seinen Pkw gestoßen. Der Fahrer des Lastzugs dagegen sagte aus, der Fahrer des Wagens sei auf die rechte Spur geraten und dort mit dem Hänger zusammengestoßen. Auch die Anhörung von Zeugen und ein unfallanalytisches Gutachten konnten den Sachverhalt nicht klären.Das Amtsgerichts entschied auf eine Haftungsverteilung, wobei der Lkw-Fahrer 70 Prozent der Kosten tragen musste. Da die Schuldfrage nicht beantwortet werden konnte, wog das Gericht ab, von welchem Fahrzeug eine höhere Betriebsgefahr ausging. Das ist die Gefahr, die der Betrieb eines Gegenstands, sei es eine Maschine oder ein Fahrzeug, grundsätzlich immer mit sich bringt. Von einem Gespann, das länger, schwerer und instabiler sei als ein Pkw - der allerdings schneller sei - ginge eine größere Gefahr aus, urteilte das Gericht.Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Diesen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis: 14 ct./Min.).

Berlin, 14.02.2008 (Nummer 08/08)

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