Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Belohnung für intensive Alkohol-Reha: Fahrerlaubnis bleibt bestehen


POTSDAM (DAV). Wer sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive Rehabilitation begibt, darf darauf hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.In dem Fall war ein Mann mit etwa 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufgefallen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte einen Teilerfolg: Die zweite Instanz hob den Führerscheinentzug auf.Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Umstand, dass der Mann »mit erheblichem Einsatz von Geld und Zeit erfolgreich an der intensiven Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer teilgenommen« habe. Innerhalb von sieben Monaten habe er insgesamt 54 Therapiestunden absolviert - teils in Einzelgesprächen, teils in kleinen Gruppen sowie während eines dreitägigen Intensivseminars.Dafür habe der Angeklagte über 1.000 Euro aufgewendet. Die Verantwortlichen hätten ihm eine »positive Verkehrsprognose« erteilt und einen »guten Rehabilitationserfolg« bescheinigt. Zudem gäben die klinisch-chemischen Laborwerte keinen Hinweis mehr auf einen Alkohol-Missbrauch. »Der Angeklagte hat aus dem Vorfall deutliche Konsequenzen gezogen und seine Lebensführung - insbesondere seinen Alkoholkonsum - nachhaltig verändert«. lobten die Richter. Deshalb bestehe für einen Entzug der Fahrerlaubnis kein Anlass mehr. Mit anwaltlicher Hilfe und einem Verkehrsrechtler kann man seine Chancen verbessern. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht PotsdamUrteil vom 8. Dezember 2003Aktenzeichen: 27 Ns 188/03

Berlin, 26.03.2004 (Nummer 07/04)

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