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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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»Beschaffenheitsgarantie« beim Gebrauchtwagenkauf - Haftungsausschluss greift nicht


KOBLENZ (DAV). Wer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine »Beschaffenheitsgarantie« für bestimmte Merkmale des Autos abgibt, haftet auch dann, wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Auf diese Regelung hat das Oberlandesgericht Koblenz hingewiesen. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht.In dem Fall ging es um einen Wagen, dessen Kilometerstand im Vertrag auf exakt 207.172 lautete. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Wegstreckenzähler bei einer Laufleistung von über 300.000 Kilometer gewaltsam um 100.000 oder sogar 200.000 Kilometer zurückgedreht worden war. Der Käufer wollte daraufhin sein Geld zurück. Der Verkäufer behauptete, die Aktion sei einem Vorbesitzer zuzurechnen, und berief sich außerdem auf den Gewährleistungsausschluss.Damit kam er beim OLG Koblenz nicht durch. Es betrachtete die tatsächliche Laufleistung als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit als Mangel. Grundsätzlich hätte dann der vereinbarte Ausschluss gegriffen, wenn der Verkäufer nicht eine Garantie über die Laufleistung abgegeben hätte. Diese sahen die Richter in dem Umstand begründet, dass der Verkäufer nach eingehender Befragung über alle wesentlichen Eigenschaften des Autos ohne jede Einschränkung erklärt hatte, der Tachostand stimme mit der Laufleistung überein.Dem Käufer sei es erkennbar darauf angekommen, »hinsichtlich aller preisbestimmenden Merkmale eindeutige und unmissverständliche Angaben zu erhalten«. Weil der Verkäufer dies gewusst und dennoch eine Beschaffenheitsgarantie übernommen habe, müsse er für die Richtigkeit seiner Angaben ohne Einschränkungen haften und könne sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.Um seine Rechte durchzusetzen benötigt man einen Anwalt. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro/min) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem in seiner Nähe verbinden lassen.Oberlandesgericht KoblenzUrteil vom 1. April 2004Aktenzeichen: 5 U 1385/0

Berlin, 30.06.2004 (Nummer 17/04)

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