Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

»Bevor sich Ihre Punkte vermehren …«


Marienkäfer und Verkehrsrecht - Kinowerbung der VerkehrsrechtsanwälteBerlin (DAV). Seit dem 01. Dezember 2005 hat die Kinowerbung ein neues Highlight. Über die Leinwand krabbeln zwei Marienkäfer beim Liebesspiel. »Bevor sich Ihre Punkte vermehren …« gehen Sie zum Verkehrsanwalt, rät die Arbeitsgemeinschaft. Damit wirbt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) bundesweit in 115 Kinos für die anwaltliche Dienstleistung im Verkehrsrecht.Dies nicht ohne Grund: »Bei polizeilichen Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen beobachten die Verteidiger der Betroffenen immer wieder erheblich Fehler der Behörden«, sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Nicht selten seien die Geräte falsch eingestellt, oder die Eichung abgelaufen. Solche Messungen könnten dann natürlich nicht verwertet werden. Auch wegen Fehlern bei der Zustellung, die nur einem spezialisierten Anwalt auffallen, könnte manchmal noch etwas gerettet werden.»Für Autofahrer kann dies oft existenzielle Bedeutung haben«, führt Gebhardt weiter aus. Viele Menschen seien beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis könne sich existenzvernichtend auswirken.Die Arbeitsgemeinschaft wählt für ihre Werbung nicht den belehrenden Weg mit dem erhobenen Zeigefinger. »Der Kinospot ist frisch und sympathisch. Die Betroffenen sollten keine Angst haben, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser steht allein auf ihrer Seite«, so Gebhardt. Viel erreicht wäre, wenn sich das Bewusstsein verstärkt, dass man nicht jede behördliche Maßnahme hinnehmen muss, sondern auch als Verkehrsteilnehmer Rechte hat, die auch die Ermittlungsbehörden beachten müssen. Der Kinospot mit den Käfern ist im Internet abrufbar unter verkehrsanwaelte.de/kinospot.html.

Berlin, 01.12.2005 (Nummer V 07/05)

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