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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Bundesweit bekannter Verkehrsrechtler wird 70


Dr. Georg Greißinger mit großen Leistungen für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltvereinHILDESHEIM (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat ein Jubiläum zu feiern. Rechtsanwalt und Notar Dr. Georg Greißinger aus Hildesheim, seit langen Jahren stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, wird am 13. Februar 2004 70 Jahre alt. Er hat sich während seines gesamten Berufslebens insbesondere um das Verkehrsrecht verdient gemacht.»Ohne sein Engagement für das Verkehrsrecht wäre die Anwaltschaft nicht nur ärmer, sondern die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV könnte nicht auf so erfolgreiche 25 Jahre ihrer Tätigkeit zurückblicken,« so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, in Hildesheim. Ein besonderes Augenmerk lege Greißinger auf die Fort- und Weiterbildung der Anwaltschaft im Bereich des Verkehrsrechts. So kämpfe er seit Jahren für die Einführung der »Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht«. Dieses Engagement ist vor allen Dingen vor dem Hintergrund bewundernswert, dass Dr. Greißinger sich nicht nur im Verkehrsrecht engagiert hat. Er war auch jahrelang im Vorstand des örtlichen Anwaltvereins, des Deutschen Anwaltvereins und im Präsidium des DAV ehrenamtlich aktiv. Daher sei es nur logisch, dass er bereits im Mai 2002 das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft erhalten hat.Dabei hat sich Dr. Greißinger über sein enges Berufsfeld hinaus umfangreiche Verdienste um die Anwaltschaft erworben. Ein weiteres Engagement Dr. Greißinger's galt der Beratungshilfe. Nachdem er am Zustandekommen des Beratungshilfegesetzes 1980 für den DAV maßgeblich beteiligt war, sorgte er in der Folgezeit für die Akzeptanz dieses wichtigen Sozialgesetzes in der Bevölkerung und der Anwaltschaft. »Es verwundere daher nicht, dass Dr. Greißinger sich insbesondere den »Verbraucherrechten« verschrieben hat. Dazu zählt insbesondere das Verkehrsrecht,« so Gebhardt weiter.Rechtsanwalt und Notar Dr. Georg Greißinger wurde am 13. Februar 1934 in Erfurt geboren. Zur Anwaltschaft wurde er am 20. Oktober 1961 zugelassen. Die Bestellung zum Notar erfolgte am 19. April 1973. Nachdem er 1946 nach Oldenburg umsiedelte, begann er mit dem Juristenstudium, ab 1952 in Göttingen und danach in Hamburg. 1956 absolvierte er in Hamburg das 1. Staatsexamen. Im Jahre 1960 promovierte er zum Doktor der Rechte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg. Die 2. Juristische Staatsprüfung absolvierte er am 12. Mai 1961 in Celle.

Berlin, 12.02.2004 (Nummer V 01/04)

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