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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Cannabis am Steuer: Führerscheinverlust droht - Nur bei überzeugend nachgewiesenem Erstkonsum weitere Prüfung geboten


Berlin (DAV). Wer unter Einwirkung von Cannabis Auto fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nur wenn der Fahrer ausdrücklich behauptet und überzeugend darlegt, dass er zum ersten Mal Cannabis konsumiere, ist eine weitere Aufklärung geboten und die Glaubwürdigkeit der Angaben zu prüfen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (AZ.: 10 S 2302/06) vom 21. Februar 2007 weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.Bei einer Verkehrskontrolle und anschließender Blutabnahme hatte sich herausgestellt, dass der spätere Kläger unter Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wandte sich der Mann mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle codeinhaltige Medikamente einnehmen musste. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab dem Kläger Recht: Es würden die Belege dafür fehlen, dass der Kläger gelegentlich Cannabis konsumiere. Im Berufungsverfahren entschied der VGH jedoch für den Entzug des Führerscheins: Für eine erstmalige Einnahme von Cannabis gebe es keine glaubhaften Darlegungen und überzeugenden Anhaltspunkte. Und nur dann bestünde Anlass für weitere Aufklärungen zur Häufigkeit. Da also keine Zweifel am gelegentlichen Konsum bestehen, reiche allein die Tatsache aus, dass der Kläger nach dem Konsum von Cannabis Auto gefahren sei, um die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gerade wenn Fahrverbote drohen, ist die Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt wichtig. Einen Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.

Berlin, 18.06.2007 (Nummer 23/07)

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