Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die Facebook-Falle


Während in anderen Ländern bei Temposünden der Fahr­zeughalter haftet, muss in der Bundesrepublik immer der Fahrer, der durch die Radarkontrolle gerauscht ist, ermittelt werden. Die Folge: Spitzfindige Ermittler statten auch mal Nachbarn oder Freunden des vermeintlichen Fahrers einen Be­such ab, um die Identität anhand des Radarfotos zu überprüfen. Glück gehabt, wenn diese einen nicht belasten. Ganz neue Möglichkeiten bieten der Polizei nun die sozialen Netzwerke im Internet wie Facebook, xing und Co. Hierdurch identifi­zierten kürzlich Ermittler aus Münster einen Mann aus Hamburg, der auf der Au­tobahn zu wenig Sicherheitsabstand gehalten hatte.

Neue Möglichkeiten für Ermittler

„Wer Bilder von sich mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit datenschutzrechtlich ausgeliefert ist. Er bietet den Polizeibeam­ten so die beste Möglichkeit, den Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Bei zu geringem Ab­stand kann dies je nach Tempo mit bis 400 Euro und vier Punkten in Flensburg zu Buche schlagen“, so Verkehrsanwalt Frank Häcker, der den Fahrer aus Hamburg in der Bußgeldsache vertrat. „Das Vorgehen in Münster wird möglicherweise Schule machen. Mussten die Ermittler vor dem Zeitalter der sozialen Netzwerke auf jeden Fall im Umfeld der vermeintlichen Fahrer ermitteln, bieten die Internetplattformen ganz neue und auch bequeme Möglichkeiten, einen Fahrer zu identifizieren“, so Häcker weiter.

Radargeräte oft unzuverlässig

Mit einer Fahrerermittlung ist aber noch kein Urteil geschrieben. Denn nicht immer sind die Messungen der Radargeräte zuverlässig. Nicht unüblich sind Messfehler bei geringen Geschwindigkeiten oder ein Verstoß wird einem falschen Auto zugeordnet. Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen Flensburger Punkte oder sogar Fahrverbot drohen, lohnt ein Gang zum Verkehrsanwalt. Oft haben Autofahrer dabei gute Karten. Laut der sogenannten Blitzerstudie des Automobilclubs von Deutschland (AvD) von 2009 sind bis zu 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen Ge­schwindigkeitsüberschreitung formal oder technisch falsch. Das zu beurteilen, ist die Aufgabe des Verkehrsanwalts. Denn nur er bekommt Einsicht in die Ermittlungsakte.

Schweigen ist Gold

Jedoch schon bevor ein Anwalt hinzugezogen wird, sollten Autofahrer Folgendes be­achten: Schweigen ist Gold. Polizisten sehen in Erklärungsversuchen möglicherweise ein vorzeitiges Schuldeingeständnis. Weder bei einer Polizeikontrolle noch im Anhö­rungsbogen, der darauf folgt, muss sich ein Fahrer selbst belasten. Auch Kinder und Ehepartner haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Also nicht äußern und im Anhö­rungsbogen lediglich die Personalien eintragen. Ist der Bußgeldbescheid dann da, kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. „Wer dies nicht tut, muss zahlen. Der Bescheid ist dann rechtskräftig“, weiß Anwalt Häcker. Nicht immer wird die Sache wei­terverfolgt. Wenn die Behörde am Tatvorwurf festhält, gilt es abzuwägen. Ein Richter kann die Sache unterschiedlich behandeln: wegen Geringfügigkeit einstellen, die Ahn­dung mindern oder eine Verhandlung durchführen. Kommt es zur Verhandlung und der Fahrer wird verurteilt, muss er auch die Gerichtskosten tragen. Aber gerade dann, wenn es darum geht, den Führerschein zu behalten oder weitere Punkte in Flensburg zu ver­meiden, sollten sich Autofahrer den professionellen Rat eines Anwalts holen – beson­ders diejenigen, die ohnehin entsprechend rechtsschutzversichert sind.

 

Hamburg, 13.05.2011 (Nummer 18/11)

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