Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen


Rostock/Berlin (DAV). Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ: 8 U 40/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Ein Leichtkraftrad und ein Autofahrer stießen an einer Kreuzung zusammen. Der Motorradfahrer näherte sich von rechts aus einer nicht befestigten Straße, die zwei Bundesstraßen und mehrere Ortschaften miteinander verbindet. Die Geländewagenfahrerin befand sich auf einer asphaltierten Kreisstraße und näherte sich dem Motorradfahrer von links. Die Kreuzung war durch starken Buschbewuchs nicht einsehbar, so dass die Fahrer sich gegenseitig nicht wahrnehmen konnten. Bei dem Zusammenstoß wurde der vorfahrtsberechtigte Motorradfahrer schwer verletzt und es entstand ein erheblicher Sachschaden. Der Fahrer verlangte unter anderem Schmerzensgeld von 12.500 Euro und bekam vor dem Landgericht Neubrandenburg Recht. Gegen das Urteil wendete sich im nächsten Rechtszug die Geländewagenfahrerin. Sie war der Ansicht, dass sie vorfahrtsberechtigt gewesen sei, da der andere Fahrer zwar von rechts, aber aus einem unbedeutenden Feldweg gekommen sei. Deshalb sei er wartepflichtig gewesen.Das Oberlandesgericht sah dies nicht so. Die Autofahrerin habe die Vorfahrt des von rechts kommenden Bikers missachtet und hierdurch den Verkehrsunfall herbeigeführt. Der Motorradfahrer sei zwar auf einer geschotterten Straße unterwegs gewesen. Allein wegen der Art des Fahrbahnbelages sei diese aber nicht als bloßer Feld- oder Waldweg einzustufen. Hierfür komme es vielmehr allein auf ihre Verkehrsbedeutung an. Als Feld- und Waldwege seien nur solche Straßen anzusehen, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienten und keine überörtliche Bedeutung hätten. Da der Schotterweg zwei Bundesstraßen und drei Orte miteinander verbinde, sei er aber von überörtlicher Bedeutung. Der Motorradfahrer trage aus Sicht der Richter jedoch vierzig Prozent der Schuld, wenn er als Vorfahrtsberechtigter aus einem dem Anschein nach unbedeutenden Nebenweg komme und von anderen nicht gesehen werden könne, diese Verkehrssituation aber in seinem Fahrverhalten nicht berücksichtige. Er müsse sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten wie ein Wartepflichtiger. Auch der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer habe sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt oder gefährdet werde.Bei einem Verkehrsunfall benötigt man den Rat eines Anwalts oder einer Anwältin, um seine Rechte durchzusetzen. Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 ct./Min.).

Berlin, 14.02.2008 (Nummer 05/08)

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