Einräumen einer Geschwindigkeitsübertretung reicht für Verurteilung nicht aus
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eineGeschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einerVerurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damalsnach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeiteinzuschätzen. So zum Beispiel etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometerunmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung.Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV)hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des OberlandesgerichtsBamberg vom 17. November 2006 (Aktenzeichen: 3 Ss-Owi 1570/2006).Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einerGeldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verurteilt. Indem Urteil wurde aber weder die Art des Messverfahrens noch derToleranzwert angegeben. Aus den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteilsergab sich lediglich, dass der Autofahrer den Verkehrsverstoß eingeräumthabe.Dies reiche aber für eine Verurteilung nicht aus, weil nicht auszuschließensei, dass der Autofahrer nur den ihm nachträglich bekannt gewordenenMessvorgang als solchen und die ihm als gemessen präsentierteGeschwindigkeit und gerade nicht deren Richtigkeit als eigene Wahrnehmungbestätigt habe.Bei Verkehrsverstößen ist es immer wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen. DenVerkehrsrechtler in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunftunter der Telefonnummer 0 18 05 -18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kannman sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.
Berlin, 14.05.2007 (Nummer 17/07)



