Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Fahrlehrer haftet bei unzureichender Vorbereitung


Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der Kupplungshebel aus den Fingern entglitt, sie von der Fahrbahn abkam und frontal gegen eine Straßenlaterne prallte. Sie erlitt hierdurch schwerste Verletzungen, die zu einem erheblichen Dauerschaden geführt haben. Sie verlangte Schadensersatz. Mit Erfolg. Fahrlehrer müssen die Fahrschüler ausreichend auf die Fahrsituation vorbereiten. Dies gilt insbesondere beim Motorrad fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Hier gebe es Maßstäbe, die in einem Leitfaden festgehalten sind. So müssen verschiedne Stufen der Ausbildung erreicht werden. Inhalt der Stufen sind unter anderem Balance zu üben, Einhalten der Sitzposition, Fahren in Schrittgeschwindigkeit, stopp and go etc.. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass diese Ausbildungsstufen nicht eingehalten worden sind. Insbesondere, dass die Klägerin allenfalls noch Anfahr- und Anhalteübungen durchgeführt habe. Kreisfahren mit Lenkbewegungen seien aber nicht geübt worden. Daher traf den Fahrlehrer die alleinige Schuld an dem Unfall und er muss Schadensersatz leisten. Da Unfälle von Motorradfahrschülern in den ersten praktischen Fahrstunden durchaus nicht selten vorkommen ist es wichtig zu wissen, wer für die Schäden aufkommen muss. Für die Durchsetzung seiner Rechte benötigt man professionelle Hilfe. Den kundigen Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Berlin, 01.07.2003 (Nummer 22/03)

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