Fahrradfahrer haben Vorfahrt
Berlin (DAV). Auch wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, kann bei einer Kollision die alleinige Schuld den Autofahrer treffen. Dies urteilte das Landgericht Oldenburg am 07. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 5 S 562/05).Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hierzu mitteilen, verwechselte ein Autofahrer bei der Ausfahrt aus einem Grundstück Bremse und Gas. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrradfahrerin, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Die Radfahrerin verklagte den Autofahrer daraufhin auf Schadensersatz.Das Gericht sprach ihr einen Schadensersatzanspruch zu, da der Autofahrer eine Wartepflicht gehabt habe. Generell hätten Autofahrer gegenüber Radfahrern eine erhöhte Sorgfaltspflicht, zumal hier die Radfahrerin Vorfahrt hatte. Dass die Fahrradfahrerin in die falsche Richtung fuhr, führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Fahrradfahrerin korrekt verhalten hätte.Ein im Verkehrsrecht kundiger Anwalt wahrt Ihre Rechte. Den Anwalt in der Nähe findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich auch direkt mit einem im Verkehrsrecht kundigen Anwalt verbinden lassen.
Berlin, 15.05.2006 (Nummer 17/06)



