Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Fahrradfahrer haben Vorfahrt


Berlin (DAV). Auch wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, kann bei einer Kollision die alleinige Schuld den Autofahrer treffen. Dies urteilte das Landgericht Oldenburg am 07. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 5 S 562/05).Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hierzu mitteilen, verwechselte ein Autofahrer bei der Ausfahrt aus einem Grundstück Bremse und Gas. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrradfahrerin, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Die Radfahrerin verklagte den Autofahrer daraufhin auf Schadensersatz.Das Gericht sprach ihr einen Schadensersatzanspruch zu, da der Autofahrer eine Wartepflicht gehabt habe. Generell hätten Autofahrer gegenüber Radfahrern eine erhöhte Sorgfaltspflicht, zumal hier die Radfahrerin Vorfahrt hatte. Dass die Fahrradfahrerin in die falsche Richtung fuhr, führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Fahrradfahrerin korrekt verhalten hätte.Ein im Verkehrsrecht kundiger Anwalt wahrt Ihre Rechte. Den Anwalt in der Nähe findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich auch direkt mit einem im Verkehrsrecht kundigen Anwalt verbinden lassen.

Berlin, 15.05.2006 (Nummer 17/06)

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