Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Foulspiel beim „Fairplay–Konzept“ der Allianz Versicherungs-AG


Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV erhebt Klage

Berlin (DAV). Als neuestes Produkt hat die Allianz Versicherungs-AG das „Fairplay-Konzept“ zur vereinfachten Regulierung von Schadensfällen eingesetzt. Darin müssen die Werkstätten zunächst mit der Allianz einen Rahmenvertrag abschließen. Durch diesen Vertrag werden den Werkstätten weitreichende Pflichten im Rahmen der Schadensermittlung auferlegt, unter anderem die Schadensermittlung nach strengen Vorgaben zur Kostenoptimierung. Zugleich sollen die Werkstätten eine kurzfristige Freigabe der Reparatur innerhalb weniger Stunden sowie die Zahlung der Reparaturkosten innerhalb von sieben Tagen erhalten. Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dieses Vorgehen wettbewerbswidrig. Voraussetzung für die Ermittlung nach dem „Fairplay-Konzept“ ist, dass ein Rechtsanwalt oder ein freier Sachverständiger nicht hinzugezogen wird. Die Werkstatt orientiert sich an der gegnerischen Versicherung, anstatt allein nach bestem Wissen und Gewissen den Reparaturauftrag des Kunden zu erfüllen.

„Letztlich werde die Werkstatt zum Vertragsbruch gegenüber dem Geschädigten verleitet. Das Konzept sei daher nicht fair, sondern foul, sodass sogar der Name ‚Fairplay-Konzept’ irreführend und damit wettbewerbswidrig sei“, erläutert Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Deshalb habe er die Allianz Versicherungs-AG wegen der Anwendung des sogenannten „Fairplay-Konzepts“ vor dem Landgericht München I verklagt.

Zur Begründung der Wettbewerbswidrigkeit des Konzepts der Allianz führt Elsner aus: „Das Konzept beinhalte einen Boykott von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zwar könne jeder Kunde weiterhin einen Anwalt beauftragen, jedoch erfolgt dann die Abwicklung gegenüber der Werkstatt nicht wie bisher – also durchaus mit Zeiträumen von Wochen statt Tagen oder Stunden sowie Auseinandersetzung zur Schadenshöhe und anderem". Das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, stehe jedem zu, man müsse sich dies als Geschädigter nicht erst von der Allianz einräumen lassen. Erkennbar sei das Konzept darauf angelegt, die Werkstatt und das Lager der Versicherung zu ziehen. Statt nur den Interessen des Kunden zu dienen, „werkele“ sie hinter dem Rücken des Kunden mit dem gegnerischen Versicherer „rum“. Bei Anwälten wäre das strafrechtlich verboten. Dadurch werde die Werkstatt in einen immer größeren Interessenskonflikt gebracht, denn einerseits ist sie vertraglich der Allianz verpflichtet, andererseits aber auch dem Geschädigten im Rahmen des Reparaturauftrages. Den Anwälten ist die Vertretung widerstreitenden Interesses nicht ohne Grund strafrechtlich verboten.

 

Berlin, 16.09.2011 (Nummer 37/11)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft