Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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0180 5 18 18 05

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Gebrauchtwagenhändler muss nicht auf Wartungsintervalle hinweisen


HAGEN (DAV). Ein Gebrauchtwagenhändler muss einen Kunden nicht darauf hinweisen, dass bei einem Fahrzeug die Wartungsintervalle nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden. Um diese Frage müsse sich der Käufer selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Hagen in einem rechtskräftigen Urteil. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) übermittelt.In dem Fall war das gekaufte Auto elf Monate nach der Übergabe mit einem defekten Zahnriemen liegen geblieben und musste abgeschleppt werden. Der Kläger wollte von dem beklagten Händler nun die entstandenen Kosten erstattet bekommen. Er argumentierte, der Zahnriemen hätte entsprechend den Service-Empfehlungen längst gewechselt werden müssen. Die Wartungs-Intervalle seien jedoch nicht eingehalten worden. Auf diesen Umstand hätte der sachkundige Händler aufmerksam machen müssen.Das Gericht verneinte eine solche Pflicht. Der Kläger hätte dem mitgegebenen Service-Heft ohne weiteres entnehmen können, dass nicht alle vorgeschriebenen Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, hieß es in dem Urteil. Der lange Abstand zur bislang letzten Inspektion sowie die zwischenzeitlich gefahrene Kilometerzahl hätten ihm doppelten Anlass geliefert, selbst eine Inspektion vornehmen zu lassen, wurde der Kläger belehrt. »Die Notwendigkeit von Inspektionen dürfte allgemeine bekannt sein«. stellte das Gericht weiter fest. Eine Pflichtverletzung des Gebrauchtwagenhändler sei deshalb nicht ersichtlich.Über die Rechte und Pflichten klärt der Anwalt auf. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Amtsgericht HagenUrteil vom 23. Mai 2003 Aktenzeichen: 9 C 221/03

Berlin, 09.09.2003 (Nummer 25/03)

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