Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Geschwindigkeits-Messgeräte noch immer fehlerhaft


MÜNCHEN (DAV). Geschwindigkeits-Messungen sind nach Angaben der Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) offenbar häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich aus einem im Januar 2003 erstellten Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts »Traffipax« beschäftigt hat.Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass »Traffipax« durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden sind. Einzelne Bilder wurden ausgelöst, obwohl im Funkstrahl überhaupt kein Auto war. Messwerte stammten von unbekannten Fahrzeugen, die sich gerade im Reflexionsbereich des Funkstrahls befanden. Zudem entstanden Lichtbilder, obwohl die betreffenden Autos langsamer fuhren als die an dem Gerät eingestellte »Geschwindigkeitsschranke«. Zur Auswertung freigegeben waren ferner Bilder, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Funkstrahl zeigten, aber nur eine einzige Geschwindigkeit auswiesen. Auch dies bezeichnete der Sachverständige ausdrücklich als »Messwertverfälschung«. Diese Bilder hätte »Traffipax« nach seiner Meinung annullieren müssen - ebenso Bilder, in denen Fahrzeuge vor der Antenne und zugleich im Reflexionsbereich fuhren. Dies war aber nicht der Fall.Für seine Mess-Serie kam der Gutachter zu dem Schluss, das Gerät habe einen Defekt aufgewiesen und sei überdies von der Polizei nicht ordnungsgemäß eingesetzt gewesen. Die Verkehrsrechts-Anwälte gehen bundesweit von einer hohen Dunkelziffer fehlerhafter Tempo-Messungen zum Nachteil der betroffenen Autofahrer aus und empfehlen, in Zweifelsfällen die Messung juristisch überprüfen zu lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.

Berlin, 31.03.2003 (Nummer 09/03)

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