Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Gnade vor Fahrverbot bei Androhung der Kündigung


Berlin (DAV). Droht einem Betroffenen durch ein mehrmonatiges Fahrverbot die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist dies als unzumutbare Härte zu bewerten, die die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe begründet. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2004 (Az.: 3 Ss OWi 601/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.Das Amtsgericht hatte gegen einen Verkehrssünder ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Das, obwohl der Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass der Betroffene bei einem längeren Fahrverbot mit einer Kündigung rechnen müsse. Mehr als einen durchgehenden Urlaubsanspruch von einem Monat könne er auf Grund hohen Arbeitsaufkommens nicht gewähren, so der Arbeitgeber. Dennoch hielten die Richter am mehrmonatigen Fahrverbot fest mit dem Hinweis auf die Viermonatsfrist. Sie besagt, dass der Betroffene innerhalb von vier Monaten frei wählen kann, wann er das Fahrverbot antritt.Ein Unding, so die Richter des Oberlandesgerichts dazu. Besteht durch das Fahrverbot eine ernstliche Gefahr für den Bestand eines Arbeitsplatzes des Betroffenen, reicht es aus, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Weshalb die rechtmäßige Kündigung durch die Viermonatsfrist weniger wahrscheinlich erscheine, leuchtete den Richtern nicht ein. Laut Arbeitgeber drohen in jedem Fall bei einmonatigem oder mehr als einmonatigem Fahrverbot arbeitsrechtliche Konsequenzen. Danach kann der Betroffene zu keinem Zeitpunkt mehr als einen Monat auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Das Wahlrecht helfe dem Betroffenen deshalb nicht weiter.Nicht nur in einem Prozess soll man sich professioneller Hilfe versichern. Den im Verkehrsrecht kundigen Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute).

Berlin, 01.04.2005 (Nummer Tipp 23/05)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft