Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Händler haftet auch für Gebrauchtwagenmängel


Jena (DAV). Für einen Konstruktionsfehler an einem Auto haftet der Händler auch dann, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Über ein entsprechendes Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 19. Januar 2006 (Aktenzeichen: 1 U 846/04) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Das Gericht verurteilte einen Autohändler, für einen Schaden an einem fünf Jahre alten Geländewagen aufzukommen, den er als Gebrauchtwagen verkauft hatte. Im Zylinderkopf des Autos war später ein Riss festgestellt worden, ohne dass der Besitzer den Motor überhitzt hatte.Der Mangel trat an dem Fahrzeugmodell häufig auf. Dies sah das Gericht durch eine Information des Herstellers bestätigt. Nach dieser sei der Zylinderkopf aufgrund der Probleme neu entwickelt worden sei. Vor diesem Hintergrund handele es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen Konstruktionsfehler, so das Gericht. Der Händler müsse haften.Verkehrsrechtsanwälte prüfen die Ansprüche und helfen bei ihrer Durchsetzung. Diese findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/ 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute) oder unter www.verkehrsrecht.de. Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenfrei mit einem Verkehrsrechtler in der Nähe verbinden lassen.

Berlin, 20.03.2007 (Nummer 11/07)

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