Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Handyverbot gilt auch für beifahrenden Fahrlehrer


Bamberg/Berlin (DAV). Ein Fahrlehrer, der während einer Übungsfahrt mit einem Fahrschüler sein Handy benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn er nicht selber am Steuer sitzt, so gilt er doch - neben dem Fahrschüler - als Fahrzeugführer. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 24. März 2009 (AZ: 2 Ss OWi 127/2009), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Im vorliegenden Fall beobachteten Polizisten einen Fahrlehrer dabei, wie er während einer Übungsfahrt mit einer Fahrschülerin sein Mobiltelefon benutzte, wobei er sich das Telefon deutlich sichtbar ans Ohr hielt.Das Amtsgericht verurteilte den Fahrlehrer daraufhin zu einer Geldbuße von 40 Euro. Wer beim Führen eines Fahrzeuges verbotswidrig ein Handy benutze, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Dies treffe auch für einen Fahrlehrer während einer Übungsfahrt zu: Da der das Fahrzeug lenkende Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitze, gelte der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrzeugführer. Er müsse den Schüler ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Durch das Telefonieren bestehe die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt werde und bei einem Fahrfehler oder in einer gefährlichen Situation nicht schnell genug eingreifen könne.Mehr Informationen zum Thema Handygebrauch im Straßenverkehr erhalten Sie direkt von Ihren Verkehrsrechtsanwälten unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min).

Berlin, 17.11.2009 (Nummer 43/09)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft