Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Herbstlaub auf Radweg - Gemeinde haftet


Berlin (DAV). Liegt besonders viel Herbstlaub auf einem Radweg, darf sich die Gemeinde nicht allein auf turnusmäßige Reinigungen beschränken. Kommt ein Radfahrer zu Fall, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 9 U 170/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Wenn der Radfahrer die Gefahr erkennen kann, kann ihn eine Mitschuld treffen.Der Kläger stürzt an einem Montag mit seinem Fahrrad auf einem laubbedeckten Radweg. Die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Gemeinde führt im Wochenrhythmus Kehrarbeiten durch. Aufgrund enger Kapazitäten kam sie aber am Freitag vor dem Unfall nicht mehr dazu, den Radweg dort zu reinigen.Die Richter stellten eine Sorgfaltspflichtverletzung der Gemeinde fest. Gerade der Anfall von Herbstlaub sei witterungsabhängig, insbesondere nach ersten Nachtfrösten. Die Gemeinde darf sich daher nicht auf wöchentliche Dienste beschränken, sondern hätte auch mit Überstunden den Radweg kehren lassen müssen. Der Kläger müsse sich aber ein Mitverschulden von 60 Prozent zurechnen lassen. Jeder wisse, dass sich unter dicken Laubschichten oft feuchte, rutschige Blätter befinden. Die Höhe des Mitverschuldens begründet das Gericht damit, dass der Kläger gegenüber der Unfallstelle wohnt und daher habe wissen müssen, dass nicht gereinigt war. Daher wurden nur 1.800 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.Bei einer unklaren Rechtslage nach einem Unfall hilft ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent pro Minute) über Anwälte in der Nähe. Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Anwalt verbinden lassen.

Berlin, 16.10.2006 (Nummer 37/06)

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