Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Hundehalter haftet für losgerissenen Hund


Coburg/Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft. Das Landgericht Coburg gab am 28. September 2007 (AZ: 22 O 283/07) der Schadensersatzklage des Besitzers eines Autos gegen den Hundehalter statt, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Die 13-jährige Beklagte führte einen Irish Setter eines Bekannten, des Beklagten, auf einem Radweg entlang einer Bundesstraße aus. Der Vierbeiner riss sich unvermittelt los und lief auf die Fahrbahn, die Beklagte hinterher. Dies zwang einen Autofahrer zum plötzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit dem Pkw des Klägers, der gerade überholte. Es entstand ein Blechschaden von rund 5.000 Euro. Mensch und Tier blieben unverletzt. Der Beklagte beziehungsweise seine Versicherung meinte, der Kläger sei selbst Schuld. Angesichts des Hundes habe er nicht überholen dürfen.Das Gericht erteilte dieser Meinung eine klare Absage. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass das erste Auto statt der erlaubten 100 km/h höchstens 70 km/h fuhr. Angesichts der Tatsache, dass der Hund angeleint auf einem separaten Radweg geführt wurde, habe der Kläger überholen dürfen. Die Kollision sei nicht zu verhindern gewesen. Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters und der Hundeausführerin müssen den Schaden ersetzen.Wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen, sollte man nicht klein beigeben. Als Unfallopfer lohnt der sofortige Gang zu einem Verkehrsrechtsanwalt immer. Er setzt die Ansprüche durch. Die anwaltlichen Kosten muss dann die gegnerische Versicherung bezahlen. Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 €/Min).

Berlin, 11.09.2008 (Nummer 34/08)

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