Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Illegal geparkt - Mithaftung bei Unfall


HILDESHEIM/WITTEN (DAV). Wer illegal parkt, kann bei einem Unfall als Mithaftender zur Rechenschaft gezogen werden. Dies folgt aus zwei Urteilen, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht worden sind.Im ersten Fall traf es einen Falschparker, der in die Kollision nicht direkt verwickelt war. Er hatte seinen Klein-Lastwagen an einer Einmündung so abgestellt, dass abbiegenden Autofahrern die Sicht versperrt war. Einer von ihnen stieß aus diesem Grund mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen und nahm den Parksünder in Regress.Zu Recht, wie das Amtsgericht Hildesheim befand: Der sichtbehindernd geparkte Kleinlaster habe eine Mitursache für das Unfallgeschehen gesetzt. Deshalb sei eine Mithaftung von 20 Prozent angemessen.Im zweiten Fall hatte eine Fahrerin ihr Auto in einer Halteverbotszone gegenüber einem Werkstor abgestellt. Ein herausrangierender Sattelschlepper stieß gegen den Wagen und beschädigte ihn total. Der Schutzzweck des Halteverbots bezwecke, aus- bzw. einfahrenden Lkw schwierige Rangiermanöver zu ersparen, befand das Amtsgericht Witten. Wer sein Auto dennoch dort parke, hafte nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr. Das Gericht hielt 25 Prozent Mitverursachungsanteil für angemessen.Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.1) Amtsgericht HildesheimUrteil vom 18. Oktober 2002 Aktenzeichen: 19 C 256/02 2) Amtsgericht WittenUrteil vom 28. November 2002Aktenzeichen: 3 C 375/02

Berlin, 24.04.2003 (Nummer 10/03)

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