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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Im Winter erhöhte Hinweispflicht für Waschanlagenbetreiber


Eilenburg (DAV). Betreiber von Autowaschanlagen müssen ihre Kunden auf eine geänderte Funktionsweise im Winterbetrieb deutlich hinweisen. Mit dieser Begründung sprach das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) mit Urteil vom 27. September 2005 einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug beim Einfahren durch ein sich senkendes Tor beschädigt wurde (Aktenzeichen: 7 C 0549/04).In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr der Kläger in eine Waschanlage, als sich plötzlich das Rolltor senkte und das Auto beschädigte. Das Tor senkt sich nur im Winterbetrieb nach jedem Auto, im Sommer bleibt es generell offen. Von dem Betreiber verlangte er den Ersatz des Schadens. Dieser zahlte nicht und gab an, dass im Tankstellenshop eine Bedienungsanleitung für den Winterbetrieb ausgelegen habe.Dies reichte dem Gericht nicht. Auf eine Änderung der üblichen Bedienungsvorgänge müssen sich Kunden von Waschanlagen einstellen können. Ein Einfahrtstor, welches sich nur im Winter nach jedem Kunden schließt, stelle einen erheblichen Unterschied zum Sommerbetrieb dar. Der Betreiber hätte darauf an der Einfahrt in die Waschanlage deutlich hinweisen müssen. Die Auslage einer Bedienungsanleitung in der Tankstelle reiche nicht. Der Betreiber muss den Schaden ersetzen.Dieser Fall zeigt, dass man erfolgreich seine Ansprüche durchsetzen kann. Einen Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent pro Minute). Zu den üblichen Bürozeiten kann man sich auch mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kostenfrei verbinden lassen.

Berlin, 15.12.2005 (Nummer 38/05)

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