Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Kein absolutes Fahrverbot für Feuerwehrmann


Düsseldorf/Berlin (DAV). Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden - zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 24. September 2007 (AZ: IV - 2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Ein Feuerwehrmann fuhr mit seinem Motorrad innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 160 Euro und erteilte ihm ein einmonatiges Fahrverbot. Hiergegen legte er Beschwerde ein und hatte teilweise Erfolg.Das OLG rügte am ersten Urteil, dass es bei dem Fahrverbot bestimmte Fahrzeugarten nicht herausgenommen habe. Da der Betroffene Feuerwehrmann sei, müssten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von dem Fahrverbot die Fahrzeuge ausgenommen werden, die er beruflich fahren muss. Mit einem beschränkten Fahrverbot werde der gewollte „Denkzetteleffekt“ ebenfalls erreicht, zumal der Feuerwehrmann den Verkehrsverstoß bei einer „Privatfahrt“ begangen habe.Um unverhältnismäßige berufliche Nachteile auszuschließen, würden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen von dem Verbot ausgenommen. Die Geldbuße wurde auf 125 Euro reduziert, da das Amtsgericht einen falschen Regelsatz angewendet habe. Außerdem habe es frühere Verstöße berücksichtigt, die nicht mehr herangezogen werden dürften.Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass von einem Fahrverbot Fahrzeuge „einer bestimmten Art“ ausgenommen werden können, um berufliche Nachteile zu vermeiden. In jedem Fall hat sich hier die anwaltliche Prüfung und Beschwerde gelohnt. Verkehrsrechtsanwälte findet man unter www.verkehrsanwälte.de oder unter 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

Berlin, 16.06.2008 (Nummer 22/08)

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