Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen


Dresden (DAV). Auch wenn ein Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschreitet, kann das Gericht von der Verhängung des Regelfahrverbotes absehen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt, das nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht. Diesen Hinweis geben die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein und beziehen sich dabei auf einen Beschluss des OLG Dresden vom 1.11.2005 (Az.: Ss -Owi- 353/05).Der betroffene Autofahrer fuhr auf einer gut ausgebauten vierspurigen Straße. Dabei übersah er das die Geschwindigkeit begrenzende Ortseingangsschild. Da er ortsfremd war und auf Grund der örtlichen Bebauung den Eindruck hatte, er befände sich weiterhin außerorts, hielt er die Geschwindigkeit von 80 km/h ein, die zuvor auf der Straße gegolten hatte.Das Gericht nahm dem Autofahrer diese Erklärung ab und hielt sein Verhalten für ein Augenblicksversagen. Eine grobe Pflichtverletzung und eine besondere Verantwortungslosigkeit, die zu einem Fahrverbot geführt hätten, läge deshalb nicht vor. Vielmehr habe er das Ortseingangsschild allein infolge einer momentanen Unachtsamkeit übersehen. Der Autofahrer durfte also seinen Führerschein behalten.Es lohnt sich, bei Verkehrsverstößen anwaltlichen Rat einzuholen. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft. Sie ist zu erreichen unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent/Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.

Berlin, 17.01.2006 (Nummer 04/06)

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