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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Kein Fahrverbot beim Übersehen von Verkehrszeichen wegen eines Augenblicksversagens


Berlin (DAV). Das Übersehen von Verkehrszeichen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einem Augenblicksversagen beruhen und damit die regelmäßige Folge eines Fahrverbots ausschließen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. November 2005 (Aktenzeichen: 1 Ss 120/05) hin.Ein Autofahrer hatte auf einer autobahnmäßig ausgebauten Landstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h nicht beachtet. Weil er bereits ein Jahr zuvor wegen eines ähnlichen Geschwindigkeitsverstoßes verurteilt worden war, hatte das Amtsgericht einen beharrlichen Pflichtenverstoß angenommen und ihn mit einem Fahrverbot belegt.Bei der Überprüfung stellte es sich heraus, dass es sich bei der Messstelle außerorts um eine dreispurig ausgebaute Fahrbahn mit Mittelleitplanke handelt. Mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf einem so gut ausgebauten Straßenabschnitt brauchte ein auswärtiger Autofahrer nicht ohne weiteres zu rechnen, wenn Einschränkungsgründe wie etwa Baustellen, Belagsmängel oder Ähnliches nicht vorhanden seien, meinten die Karlsruher Richter. Deshalb hoben sie das gegen den betroffenen Autofahrer verhängte Fahrverbot auf.Gerade im Straßenverkehr mit seinen differenzierten Regelungen wird Rechtsrat immer wichtiger. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft. Sie ist zu erreichen unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent/Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.

Berlin, 10.04.2006 (Nummer 16/06)

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