Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Kein Mitverschulden des Linksabbiegers bei grob fahrlässigem Verhalten des Unfallgegners


Berlin (DAV). Wer sich ordnungsgemäß links einordnet und abbiegt, haftet nicht für einen Auffahrunfall, den ein von hinten kommender Autofahrer verursacht, der sich besonders grob verkehrswidrig verhält. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie geben dabei ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 24. November 2006 an (Aktenzeichen: 10 O 1309/05).Ein Traktorfahrer wollte links abbiegen. Hinter ihm hatte sich eine Kolonne von ca. 20 Fahrzeugen gebildet. Ein Autofahrer hatte die Kolonne auf der Gegenfahrbahn links überholt, an einer Verkehrsinsel vorbei, ohne vor einem Überholverbot in die Kolonne wieder einzuscheren. Als der Traktor hinter der Verkehrsinsel links abbog, stieß der Autofahrer mit dem Traktor zusammen.Der Autofahrer war der Meinung, dass den Traktorfahrer ein Mitverschulden an dem Unfall traf. Das Landgericht Erfurt war anderer Ansicht.Zwar habe ein Linksabbieger eine besondere Sorgfaltspflicht für den rückwärtigen Verkehr. So treffe ihn eine doppelte Rückschaupflicht, und dies auch an Stellen mit Überholverbot. Diese doppelte Rückschaupflicht entfalle aber in Fällen, in denen die Gefährdung des rückwärtigen Verkehrs technisch unmöglich oder das Verhalten des Unfallgegners besonders grob verkehrswidrig sei.Der Autofahrer habe die Kolonne auf der Gegenfahrbahn innerhalb des Überholverbots und unter Umfahrung einer Verkehrsinsel überholt. Dies sei grob verkehrswidrig und damit entfalle eine Mithaftung des Traktorfahrers.Gerade bei Verkehrsunfällen ist anwaltlicher Rat dringend nötig. Einen Verkehrsrechtsanwalt in Ihrer Nähe nennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweiten Rufnummer Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Anwalt verbinden lassen.

Berlin, 20.02.2007 (Nummer 05/07)

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