Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Kein Urteil ohne Anwalt


Koblenz (DAV). Vor einem Urteil muss rechtliches Gehör gewährt werden. Dieser Anspruch ist verletzt, wenn der Betroffene und sein Verteidiger der Fortsetzung einer lediglich unterbrochenen Hauptverhandlung ferngeblieben sind und dennoch ein Urteil ergeht. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 16. August 2005 hervor, den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az.: 2 Ss 154/05).Eine Bußgeldstelle hatte gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes verhängt. Dagegen legte er Einspruch ein. Das Amtsgericht Mayen verwarf den Einspruch in Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers. Diese waren bei der Fortsetzung der lediglich zur Entscheidung über einen Befangenheitsantrag unterbrochenen Hauptverhandlung nicht erschienen. Der Verteidiger rügte das Urteil wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.Zu Recht, wie das OLG feststellte. Das Amtsgericht hätte die Verhandlung aussetzen müssen, da es dem Betroffenen unzumutbar gewesen wäre, sich in Abwesenheit seines Anwalts zu verteidigen. Es könne auch dahinstehen, ob die von dem Verteidiger vorgenommene Wertung, dass die Verhandlung bei seinem Entfernen bereits ausgesetzt war, nichtig sei oder sie lediglich unterbrochen gewesen war. Mit dem Fortgang seines Verteidigers sei schließlich dem Betroffenen eine weitere, alleinige Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht mehr zumutbar gewesen. Insoweit sei der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Der Fall wurde an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Mayen zurückverwiesen.Damit man vor Gericht nicht allein steht, sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Den im Verkehrsrecht kundigen Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich auch mit einem Verkehrsrechtler direkt verbinden lassen.

Berlin, 17.10.2005 (Nummer 31/05)

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