Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Keine besondere Sorgfaltspflicht bei Rückwärtsfahrten an einer Tankstelle


Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eineallgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss desOberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Aktenzeichen: Ss (Owi) 650/06)verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich aneiner Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte ausUnachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW.Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeitzu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit derBegründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeineSorgfaltspflicht vorliege, der nur ein Geldbuße von 35 EUR rechtfertige.Zu Recht, wie die Richter entschieden. Das Tankstellengelände stelle wiealle Wege und Plätze einen öffentlichen Verkehrsraum dar. Gleichwohl könntennicht die Regeln gelten, wie sie im fließenden Verkehr gelten. Nur dortkönne wegen der erhöhten Unfallgefahr gegenüber der allgemeinenSorgfaltspflicht eine gesteigerte Sorgfaltspflicht demgegenüber gelten, derrückwärts fahre. Tankstellen seien nicht mit dem fließenden Verkehr, sondernallenfalls mit Parkhäusern oder Tiefgaragen zu vergleichen.Somit musste der Betroffene lediglich 35 EUR Bußgeld bezahlen. EinVerkehrsrechtsanwalt hilft, ungerechtfertigte Bußgeldbescheide anzufechten.Den Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunftunter der Telefonnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute).Zu Bürozeiten kannman sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.

Berlin, 14.05.2007 (Nummer 18/07)

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