Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad


Tübingen/Berlin (DAV). Generell geht von Kraftfahrzeugen eine so genannte Betriebsgefahr aus. Dies bedeutet, dass sich allein schon aus dem Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr ergibt. Wird jemand durch ein Fahrzeug verletzt, bemisst sich auch anhand dieser Betriebsgefahr die Verteilung der Haftung. So kann beispielsweise ein Autofahrer, der schuldlos mit einem Fußgänger in einen Unfall verwickelt ist, wegen dieser Betriebsgefahr auch teilweise haften. Allerdings hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass von einem auf dem Seitenständer abgestellten Motorrad keine Betriebsgefahr ausgeht (Urteil vom 31. Mai 2010; AZ: 7 S 11/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
 
In dem Rechtstreit ging es um die Frage, ob sich ein auf dem Seitenständer abgestelltes Motorrad, das umgefallen ist und die Motorhaube eines daneben geparkten Pkw beschädigt hat, noch in Betrieb befunden hat. Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz scheiterte die Klage der Versicherung des Pkw-Halters gegen den Motorradinhaber. Die von einem Motorrad ausgehende Betriebsgefahr komme nicht zum Tragen, wenn ein ordnungsgemäß und hinreichend stabil auf dem Seitenständer abgestelltes Motorrad allein durch eine von außen einwirkende Kraft, wie zum Beispiel einen Windstoß oder einen vorbeilaufenden Passanten, umgeworfen werde. Das Motorrad unterscheide sich dann nicht von anderen sperrigen Gegenständen, die in gleicher Weise auf einer Parkfläche abgestellt werden, wie etwa ein Fahrrad, eine Leiter oder Sperrmüll. Diese könnten ebenso vom Wind auf daneben befindliche Pkw gedrückt werden.
 
Bei einem Unfall ist die Haftungslage oft unklar. Die Verteilung der Haftungsquote kann sich auch nach der so genannten Betriebsgefahr bemessen. Ist die Haftung unklar, ist dringend anwaltliche Hilfe geboten. Ist jemand schuldlos in einen Unfall verwickelt, werden regelmäßig auch die Kosten des Verkehrsrechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung getragen. Schnelle Hilfe findet man durch einen besonderen Service der DAV-Verkehrsrechtsanwälte unter www.schadenfix.de. Neben einer Anwaltssuche gibt es dort weitere Informationen, wie etwa einen Unfallbogen.

Tübingen/Berlin, 20.05.2011 (Nummer 20/11)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft