Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Kfz-Schlüssel in der abgelegten Jacke: Keine Versicherungsleistung bei Autodiebstahl


Rostock (DAV). Wer in der Diskothek seine Jacke unbeaufsichtigt ablegt, sollte vorher den Autoschlüssel aus der Tasche nehmen. Wird der Schlüssel entwendet und mit ihm das vor der Disko parkende Auto geklaut, so muss der Autoversicherer den Schaden nicht ersetzen. Dies teilen die im Deutschen Anwaltverein organisierten Verkehrsrechtsanwälte mit und beziehen sich dabei auf einen Beschluss des OLG Rostock vom 29.10.2004 (Az.: 6 U 212/03).Ein junger Mann hatte in der Disko seine Jacke ausgezogen und sie seiner Meinung nach »versteckt«. In der Seitentasche der Jacke hatte er seinen Autoschlüssel eingesteckt. Im Laufe des Abends wurde der Autoschlüssel entwendet und sein Auto gestohlen.Das Oberlandesgericht Rostock war der Meinung, dass der junge Mann grob fahrlässig gehandelt habe. In einer Disko, so die Richter, sei es wegen der Anonymität der Besucher und der fehlenden Übersichtlichkeit einfach, Diebstähle zu begehen. Deswegen reiche es nicht aus, eine Jacke unter oder in einer Sitzecke zu »verstecken«.Da Diskotheken regelmäßig spätabends aufgesucht und mit Fahrzeugen angefahren werden, lege es für potenzielle Diebe auch nahe, in aufgefundenen Kleidungsstücken nach Autoschlüsseln zu suchen.Bei einem Versicherungsfall sollte man schnellstens anwaltlichen Rat einholen, um die Chancen für Versicherungsleistungen konkret zu prüfen. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft. Sie ist zu erreichen unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent/Minute) oder unter www.anwaltauskunft.de. Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.

Berlin, 17.01.2006 (Nummer 03/06)

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