Kfz-Schlüssel in der abgelegten Jacke: Keine Versicherungsleistung bei Autodiebstahl
Rostock (DAV). Wer in der Diskothek seine Jacke unbeaufsichtigt ablegt, sollte vorher den Autoschlüssel aus der Tasche nehmen. Wird der Schlüssel entwendet und mit ihm das vor der Disko parkende Auto geklaut, so muss der Autoversicherer den Schaden nicht ersetzen. Dies teilen die im Deutschen Anwaltverein organisierten Verkehrsrechtsanwälte mit und beziehen sich dabei auf einen Beschluss des OLG Rostock vom 29.10.2004 (Az.: 6 U 212/03).Ein junger Mann hatte in der Disko seine Jacke ausgezogen und sie seiner Meinung nach »versteckt«. In der Seitentasche der Jacke hatte er seinen Autoschlüssel eingesteckt. Im Laufe des Abends wurde der Autoschlüssel entwendet und sein Auto gestohlen.Das Oberlandesgericht Rostock war der Meinung, dass der junge Mann grob fahrlässig gehandelt habe. In einer Disko, so die Richter, sei es wegen der Anonymität der Besucher und der fehlenden Übersichtlichkeit einfach, Diebstähle zu begehen. Deswegen reiche es nicht aus, eine Jacke unter oder in einer Sitzecke zu »verstecken«.Da Diskotheken regelmäßig spätabends aufgesucht und mit Fahrzeugen angefahren werden, lege es für potenzielle Diebe auch nahe, in aufgefundenen Kleidungsstücken nach Autoschlüsseln zu suchen.Bei einem Versicherungsfall sollte man schnellstens anwaltlichen Rat einholen, um die Chancen für Versicherungsleistungen konkret zu prüfen. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft. Sie ist zu erreichen unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent/Minute) oder unter www.anwaltauskunft.de. Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.
Berlin, 17.01.2006 (Nummer 03/06)



