Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Kleine Radlerin verursachte Unfall - Eltern entlastet


SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn ein Kind - beispielsweise mit dem Fahrrad - einen Unfall verursacht, haften die Eltern nicht automatisch. Maßgeblich ist generell die Frage, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies unterstreicht das Saarländische Oberlandesgericht in einem Urteil, das jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - (DAV) veröffentlicht worden ist.In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um einen Unfall, den eine fünfeinhalbjährige Radlerin verursacht hatte. Das Kind war während einer Radtour mit seinen Eltern auf dem Radweg zu weit nach links geraten und war mit einer entgegenkommenden Radfahrerin kollidiert. Diese stürzte und zog sich Knochenbrüche zu.Das OLG wies die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Frau gegen die Eltern des Kindes auch in der Berufungsinstanz ab. Die Eltern hätten in vollem Umfang ihrer Aufsichtspflicht genügt, hieß es in dem Urteil: »Sie durften davon ausgehen, dass ihre Tochter trotz ihres kindlichen Alters ihr Fahrrad technisch beherrschte«. stellte das Gericht unter Bezug auf die radlerischen Erfahrungen des Mädchens fest. Es sei bei früheren Touren regelmäßig über das verkehrsgerechte Verhalten auf der Straße belehrt worden und habe »auf Belehrungen, Ermahnungen und Anforderungen Erwachsener stets folgsam reagiert«. Die Wegstrecke sei der Kleinen bekannt gewesen, und sie habe in der Unfall-Situation unter Aufsicht ihrer Eltern gestanden. Dass das Kind - wie die Klägerin argumentiert hatte - mit seinen fünfeinhalb Jahren den Anforderungen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen sein konnte, spielte für die Richter keine Rolle. Maßgeblich für die Klage-Abweisung war allein der Umstand, dass den Eltern im konkreten Fall kein Vorwurf zu machen war.Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Saarländisches OberlandesgerichtUrteil vom 24. Juni 2003Aktenzeichen: 3 U 508/02 - 50 -

Berlin, 26.03.2004 (Nummer 09/04)

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