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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Kriminelle Vergangenheit kann Erteilung eines Busführerscheins entgegenstehen


Gießen/Berlin (DAV). Einem ehemaligen Häftling kann ein Busführerschein verwehrt werden, wenn Zweifel an seiner Eignung bestehen. Solche Bedenken können sich auch aus Straftaten ergeben, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Fahrgastbeförderung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen am 29. September 2010 (AZ: 6 K 4151/09.G), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.   Dem ehemaligen Häftling, dessen lebenslange Freiheitsstrafe nach 16 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt worden war, verweigerte die zuständige Behörde trotz eines positiven medizinisch-psychologischen Eignungsgutachtens die Erteilung eines Busführerscheins. Das Amt war der Ansicht, dass der Mann der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht werde.   So sah es auch das Gericht. Die besondere Verantwortung bei der Beförderung von ihm anvertrauten Fahrgästen erfordere vom Busfahrer besondere Sorgfaltspflichten. Die Fahrerlaubnisverordnung verlange eine persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers, die über die ordnungsgemäße Beförderung der Fahrgäste und deren Bewahrung vor Verkehrsunfällen hinausgehe. Der Fahrer habe für die Zeit der Beförderung auch eine besondere Verpflichtung zum korrekten Umgang mit den Fahrgästen und ihrem Eigentum. Daher könnten sich Eignungsbedenken auch aus Straftaten, insbesondere Vermögensdelikten, ergeben, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Fahrgastbeförderung stünden. Die Verurteilung des Klägers wegen Mordes und schweren Raubes sei bei der Beurteilung seiner persönlichen Zuverlässigkeit deshalb ebenso zu berücksichtigen wie eine geringfügige, in der Bewährungszeit erfolgte Verurteilung wegen Diebstahls. Da das für den Kläger positive MPU-Gutachten diese Verurteilung nicht berücksichtigt habe, sei es im Hinblick auf die erforderliche besondere Zuverlässigkeit nicht aussagekräftig.

Berlin, 17.02.2011 (Nummer 05/11)

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