Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Leichtsinn doppelt bestraft: Verletzter haftet mit


MÜNSTER (DAV). Wer beim Herumalbern mit oder an einem Fahrzeug verletzt wird, muss nicht nur die Schmerzen aushalten. Er muss auch damit rechnen, in einem Zivilprozess vor Gericht zur Mithaftung herangezogen zu werden. Dies zeigt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen, ein Urteil des Landgerichts Münster.Darin ging es um das unglückliche Ende eines Trinkgelages auf einem Bauernhof. Der Beklagte wollte die Feier verlassen und in seinem Auto zwei bereits Volltrunkene mitnehmen. Für den ebenfalls angeheiterten Kläger sah er keinen Platz mehr. Das wollte der Abgewiesene nicht auf sich beruhen lassen und setzte sich auf die Motorhaube, als der Beklagte anfuhr. Bei dem anschließenden abrupten Bremsmanöver stürzte der Kläger vom Auto und zog sich einen komplizierten Fußbruch zu, in Folge dessen er ein Jahr arbeitsunfähig war.Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte fahrlässig handelte, als er anfuhr, ohne auf den Beklagten zu achten. »Ein Fahrzeugführer darf seine Fahrt erst dann beginnen oder fortsetzen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass hierdurch keine Personen gefährdet werden«, hieß es in dem Urteil. Der Kläger müsse sich allerdings ein erhebliches Mitverschulden zurechnen lassen, weil er es in unerlaubter Weise verhindert habe, den Beklagten an der Abfahrt zu hindern. Damit müsse der Verletzte zwei Fünftel des Gesamtschadens selbst tragen. Wegen der Betriebsgefahr des Autos fiel die Haftungsquote für den Fahrer mit drei Fünftel etwas höher aus.Ein Anwalt oder eine Anwältin klärt darüber auf, welche Chancen man in einem Prozess hat. Den nicht nur im Verkehrsrecht versierten Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu den Bürozeiten kann man sich über die angegebene Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.Landgericht MünsterUrteil vom 6. Januar 2005Aktenzeichen: 14 O 257/04

Berlin, 25.07.2005 (Nummer 22/05)

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