Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für schnellen Gegenverkehr


Berlin (DAV). Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und dies selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 2 C 1197/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.In dem Fall bog der Beklagte von einer Bundesstraße links ab und kollidierte mit dem entgegenkommenden Kläger. Dieser fuhr 74 km/h statt der erlaubten 60 km/h und wollte trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Schaden ersetzt bekommen. Der Beklagte verweigerte die Zahlung, mit der Begründung, dass der Kläger zu schnell gefahren sei.Der Abbiegende muss aber den Schaden allein zahlen, urteilte das Gericht. Eine Aufteilung des Schadens komme hier nicht in Betracht. Zwar sei der Kläger zu schnell gefahren, so dass eine Mithaftung in Betracht käme. Allerdings sei das Maß der Verursachung ausschlaggebend. Gerade das Linksabbiegen sei besonders gefährlich. Linksabbieger müssten daher besonders vorsichtig und defensiv fahren und alle Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dies habe der Beklagte offensichtlich nicht getan, da er den Kläger sonst hätte sehen müssen. Somit muss er den Schaden voll tragen.Bei jedem Unfall ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. Dies ist besonders dann wichtig, wenn bei einem Unfall eine Mithaftung in Frage kommt. Den Verkehrsrechtsanwalt oder die Verkehrsrechtsanwältin in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute).

Berlin, 13.07.2006 (Nummer 25/06)

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