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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Massenunfall bei Schnee und Glatteis: Wer muss zahlen?


Massenunfall bei Schnee und Glatteis: Wer muss zahlen?

Winterliche Witterungsverhältnisse führen jedes Jahr zu Chaos auf deutschen Straßen. Auch wer vorsichtig fährt, wird da schnell in einen Unfall oder sogar einen Massenunfall verwickelt. Und nicht nur das: „Unschuldig in einen Unfall beteiligte Personen bleiben oft auf einem Teil der Kosten sitzen“, so Jörg Schmenger, Anwalt in der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Meistens betrifft das Fälle, in denen der Unfallhergang schwer zu rekonstruieren ist, oder der Betroffene seine Unschuld beweisen müsste. Beides ist gerade bei Massenunfällen oft nicht möglich.“

Eine typische Situation hat Britta S. erlebt. An einer roten Ampel bremst sie ihren blauen Corsa und spürt im gleichen Augenblick einen dumpfen Aufprall am Heck. Und schlimmer noch, der aufgefahrene VW schiebt sie über die winterglatte Straße auf den vor ihr stehenden Wagen. Da sie ja keine Schuld hat, geht Britta S. davon aus, dass sie den kompletten Schaden ersetzt bekommt. Der Fahrer des VWs gibt jedoch an, er habe sie nicht aufgeschoben, sondern sie sei schon vorher auf den vor ihr stehenden Wagen aufgefahren. Es steht Aussage gegen Aussage. „Hier gilt zunächst der Anscheinsbeweis für alle Beteiligten“, erklärt Jörg Schmenger. „Das heißt, wer auffährt, hat juristisch gesehen „wahrscheinlich“ Schuld, weil er zu schnell war oder zu dicht aufgefahren ist. Den Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist Aufgabe des Verkehrsanwaltes.“ Solange Britta S. also nicht beweisen kann, dass sie auf den vor ihr stehenden Wagen aufgeschoben wurde, haftet sie für den entstandenen Schaden.

Komplizierte Schuldfrage bei Massenunfällen

Allein im Jahr 2010 gab es weit über 27.000 Unfälle, an denen drei oder mehr Fahrzeuge beteiligt waren.* Je mehr Autos betroffen sind, desto komplizierter wird die Frage, wer zahlen muss. Bei Unfällen mit mehr als 50 Fahrzeugen einigen sich die Versicherungen deshalb in der Regel untereinander. Am häufigsten ist jedoch die Konstellation mit drei beteiligten Fahrzeugen. Sind die Straßen zudem winterlich glatt, ist die Haftungsfrage besonders schwierig. Und das hat mehrere Gründe, erläutert

Verkehrsanwalt Jörg Schmenger: „Zum einen ist die Rekonstruktion des Unfalls schwierig, wenn beispielsweise Bremsspuren nicht erkennbar sind. Zum anderen hat ein Unfallbeteiligter nicht automatisch Recht, nur weil er die üblichen Verkehrsregeln befolgt hat. Gerade im Winter müssen Autofahrer die Möglichkeit von falschen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in ihre Fahrweise mit einbeziehen. Ein Autofahrer muss beispielsweise jederzeit in der Lage sein, in dem ihm überschaubaren Raum anzuhalten.“ Kann nicht geklärt werden, wer an einem Unfall Schuld hat, gilt die so genannte „Betriebsgefahr“. Das bedeutet, dass alle Unfallbeteiligten haften, egal ob sie Schuld hatten und egal wie vorsichtig sie gefahren sind. Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass schon allein das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eine abstrakte Gefahr darstellt.

Verkehrsanwälte helfen bei der Klärung

Ist ein Unfall geschehen, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und, soweit möglich, Fotos zu machen oder Zeugen anzusprechen. Denn für die Aufarbeitung eines Unfallhergangs können winzige Details entscheidend sein. So früh wie möglich sollte außerdem ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Dieser kennt die konkrete Rechtslage, kann mögliche Ansprüche aufzeigen und diese gegenüber der Gegenpartei durchsetzen. Ohne Beratung bleiben Betroffene oft auf den Kosten sitzen oder Ansprüche werden nicht in voller Höhe ausgezahlt. Direkte Hilfe bietet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. (www.verkehrsanwaelte.de). Unfallbeteiligte können sich hier ein Formular für den Unfallbericht herunterladen und per Suchfunktion einen Verkehrsanwalt in der näheren Umgebung ermitteln.

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 ge-gründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Klienten. Seit 25 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Berlin, 16.12.2011 (Nummer 42/11)

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