Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Mietwagen nach Unfall darf unter Umständen über Normaltarif liegen


Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen - beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige Versicherungskauffrau, mietete, ohne besondere Erkundigungen oder weitere Angebote einzuholen, noch am selben Tag ein Ersatzfahrzeug. Sie verpasste durch den Unfall einen beruflichen Termin und hatte noch weitere Termine, die sie wahrnehmen musste. Sie wollte die Kosten dafür in Höhe von rund 5.400 Euro ersetzt bekommen. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte nur 2.000 Euro zahlen, da es der Klägerin möglich gewesen wäre, bei einem Preisvergleich einen günstigeren Wagen zu mieten.Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin. Zwar treffe auch das Unfallopfer eine „Schadensminderungspflicht“, es seien jedoch immer auch die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Da die Klägerin aus beruflichen Gründen schnell auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen war, seien ihr die vollständigen Mietwagenkosten zu ersetzen, obwohl sie keine Alternativangebote eingeholt hatte. Sie habe schließlich bereits vereinbarte Termine an verschiedenen Orten wahrnehmen müssen.Einfache Unfallabwicklung mit anwaltlicher Hilfe und elektronische Unfalldatenbögen unter: www.schadenfix.de.

Berlin, 17.06.2009 (Nummer 23/09)

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