Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Mitschuld bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachgepäckträger


Berlin (DAV). Wer entgegen der Bedienungsanleitung seinen Dachgepäckträger vor Einfahrt in eine Waschanlage nicht abmontiert, riskiert bei einem Schaden eine Mithaftung. So entschied das Landgericht Köln am 17. August 2005 (Aktenzeichen: 9 S 63/05), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Der Kläger fuhr mit seinem Auto in eine Waschanlage, ohne den Dachgepäckträger abzumontieren. Dies verlangte aber die Bedienungsanleitung der Waschanlage. Während des Waschvorgangs wurde der Heckspoiler des Autos beschädigt. Der Autofahrer verlangte von dem Waschanlagenbetreiber Schadensersatz von rund 1100 Euro.Grundsätzlich sind Waschanlagenbetreiber verpflichtet, die Nutzer darauf hinzuweisen, dass auch serienmäßig angebrachte Heckspoiler beschädigt werden können, so das Gericht. Hier treffe den Kunden aber eine Mitschuld, die das Gericht mit 50 % des Schadens ansetzte. Entgegen der Bedienungsanleitung war der Gepäckträger nicht abmoniert worden. Es sei nicht auszuschließen, dass es dadurch zu einer Fehlfunktion des Waschautomaten gekommen ist, die zu dem Schaden am Heckspoiler geführt habe.Gerade in Fällen der Mitschuld hilft ein Verkehrsrechtsanwalt. Den Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten können Sie sich direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.

Berlin, 16.04.2007 (Nummer 14/07)

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