Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Nach Verkehrsunfall: Rechtsschutzversicherung muss Verteidigergebühr zahlen


KÖLN (DAV). Wird gegen einen Unfallbeteiligten von der Polizei eine Anzeige verhängt, darf er sich ab diesem Zeitpunkt auf Kosten seiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt als Verteidiger nehmen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, auf das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweisen.Einem Taxifahrer war vorgeworfen worden, er habe unzulässigerweise den Fahrstreifen gewechselt und dadurch den Unfall verursacht. Gegen diese Wertung setzte sich der Mann zur Wehr und beauftragte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Unter anderem befürchtete er berufliche Schwierigkeiten, wenn er einen Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister bekommen würde. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Seine Rechtsschutzversicherung wollte die Verteidigergebühr jedoch nicht übernehmen.Das Gericht stellte fest, der Taxifahrer müsse durch das Assekuranzunternehmen von dem Gebührenanspruch seines Verteidigers freigestellt werden. Die Ermittlungen gegen den Mann hätten mit der Fertigung der Verkehrsunfallanzeige durch die Polizei begonnen. Damit stehe die Einstandspflicht der Versicherung dem Grunde nach außer Frage, hieß es in dem Urteil. Und weiter: »Es liegt im Interesse jedes Betroffenen oder Beschuldigten, wenn sein Verteidiger in einem möglichst frühen Stadium versucht, das Verfahren einem Ende zuzuführen und dadurch den Erlass eines Bußgeldbescheides oder einer Anklage zu vermeiden.«./p>Da die Gebührenberechnung des Anwalts nicht zu beanstanden gewesen sei, kam das Gericht zu dem Ergebnis, die Versicherung müsse die Kosten übernehmen.Dieser Fall zeigt, dass man erfolgreich seine Rechte durchsetzen und sein Ziel erreichen kann, Punkte zu vermeiden. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechtsanwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Amtsgericht KölnUrteil vom 25. August 2004Aktenzeichen: 261 C 231/04

Berlin, 28.10.2004 (Nummer 28/04)

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