Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nachbesserung zweimal gescheitert - Geld zurück


KARLSRUHE (DAV). Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn sich zwei Nachbesserungsversuche als unzureichend erwiesen haben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist.in dem Fall ging es um ein zwei Jahre altes Fahrzeug, an dem bereits umfangreiche Nachlackierarbeiten vorgenommen worden waren. Auch die Heckscheibe hätte ausgetauscht werden müssen. Dennoch trat immer wieder Wasser in den hinteren Karosseriebereich des Wagens ein. Auf Drängen des Käufers versuchte die beklagte Autofirma zweimal vergeblich, die undichte Stelle zu finden und den Schaden auszubessern. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangte - Zug um Zug gegen die Übergabe des Wagens - den Kaufpreis zurück.Das Gericht gab ihm Recht. In dem Urteil hieß es, ein solches Auto könne weder in einer Waschanlage gewaschen noch bei starkem Regen benutzt werden. Langfristig drohten von der Durchfeuchtung Korrosionsschäden. Diese wiederum könnten die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzen.Spätestens beim zweiten Nachbesserungsversuch hätte die Beklagte deshalb der wahren Ursache des Wassereintritts umfassend nachgehen müssen, betonten die Richter. Dies sei allerdings nicht geschehen. Nach dem erfolglos verlaufenen zweiten Versuch sei es der Beklagten nicht mehr zuzubilligen, durch eine erneute Nachbesserung den Rücktritt des Klägers vom Vertrag zu vermeiden.Dieser Fall zeigt, dass man erfolgreich seine Rechte durchsetzen kann. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Oberlandesgericht KarlsruheUrteil vom 30. Juni 2004Aktenzeichen: 12 U 112/04

Berlin, 28.09.2004 (Nummer 25/04)

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