Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Neuerung im Bußgeldkatalog zum 01. April 2004


Berlin (DAV). Zum 01. April 2004 werden nicht nur Aprilscherze erwartet, sondern auch Neuerungen im Bußgeldkatalog. Auf diese weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin:Telefonieren am SteuerAb dann gibt es Punkte. Bisher wurden die Autofahrer mit 30 Euro und Radfahrer mit 15 Euro belangt. Ab dem 01. April wird für das Telefonieren im Auto 40 Euro und ein Punkt fällig. Für die Radfahrer 25 Euro. Rechtswidriges ParkenIn allen Städten mit Parkraummangel kann es künftig teurer werden, sein Fahrzeug verbotswidrig abzustellen. Wer an unübersichtlichen Stellen oder in einer Kurve parkt und hierdurch ein Rettungsfahrzeug behindert muss künftig mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bislang waren bis zu 30 Euro fällig. Wer vor einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung parkt, berappt nun 50 Euro und kassiert einen Punkt statt bislang 35 Euro.BusverkehrDas Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in Bussen ist dann bußgeldbewährt. Dies dürfte den meisten noch unbekannt sein und gilt für Busse mit Gurteinrichtung. Auch in den Geschwindigkeiten von Bussen und LKW's wurden neue Grenzen festgelegt. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts droht einen Monat Fahrverbot. Bisher musste man bei einer Überschreitung ab 31 km/h die Hände vom Steuer lassen. Die Praxis zeigt aber, dass man sich aber nicht immer mit den Bußgeldbescheiden zufrieden geben muss. Oftmals ist es möglich, sich dagegen zu wehren. Wer Zweifel an einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat, kann über einen Anwalt prüfen lassen, ob beispielsweise das Gerät fehlerhaft gearbeitet hat. Wer sich bei Fragen rund um das Verkehrsrecht von einem Anwalt beraten lassen möchte, findet diesen bei der Deutschen Anwaltauskunft. Dort kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) direkt mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verbinden oder sich Rufnummern geben lassen. Man kann aber auch im Internet selbst suchen unter Anwaltsuche.

Berlin, 16.03.2004 (Nummer V 02/04)

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