Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nicht immer Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“


München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug" kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
 
Der Kläger kaufte bei einem Autohändler einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb zum Kaufpreis von 4.400 Euro. Später musste er feststellen, dass der Allradantrieb nicht funktionierte. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück und wollte seinen Kaufpreis wiederhaben. Der Verkäufer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass laut Kaufvertrag ein so genanntes „Bastlerauto" verkauft worden sei. Damit seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Überdies handele es sich um einen bloßen Verschleiß am Auto.
 
Der Richter gab jedoch dem Käufer Recht. Bei einem Allradantriebs-Fahrzeug müssten auch alle Räder angetrieben werden. Dies würde ein Verbraucher bei einem Jeep voraussetzen. Somit habe der Verkäufer zumindest stillschweigend den Allradantrieb an dem Auto zugesichert. Dann käme es auch nicht mehr auf das Alter des Fahrzeuges an, und der Verkäufer könne sich nicht auf einen möglichen Verschleiß berufen. Nach Auffassung des Gerichts war auch ein Gewährleistungsausschluss nicht wirksam vereinbart worden. Allerdings gebe es Fälle, in denen durch die Bezeichnung „Bastlerauto" ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden könne – beispielsweise wenn ein nicht fahrbereites Fahrzeug erworben werde. Hier sei das Wort „Bastlerfahrzeug" jedoch Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen. Die Bezeichnung sei unauffällig im Text eingefügt. Die Schriftgröße sei deutlich kleiner als die sonstige Beschreibung des Fahrzeuges. Ein solch versteckt angebrachter Ausschluss sei unwirksam. Der Käufer könne somit den Kaufvertrag rückgängig machen.

Berlin, 15.03.2011 (Nummer 10/11)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft