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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Noch mehr Service rund ums Verkehrsrecht - Homepage der Verkehrsanwälte verbraucherfreundlicher


BERLIN (DAV). Ab April gibt es noch mehr Informationen und Service rund um das Auto und Verkehr im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat ihren Internetauftritt unter www.verkehrsrecht.de noch verbraucherfreundlicher gestaltet. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen barrierefreien Zugang mit deutlich kürzeren Ladezeiten und neuen praktischen Informationen zum download bereitgestellt.Die Nutzer haben beispielsweise die Möglichkeit einen Mustervertrag für einen Autokauf kostenfrei down-zu-loaden. Des Weiteren gibt es mehrsprachige Unfallberichte zum Ausdrucken. Die Technik wurde wesentlich verbessert. Neben dem ungehinderten Zugang und den kürzeren Ladezeiten kann man auch die Schriftgröße beliebig vergrößern oder verkleinern. Automatisch passt sich die Website allen Monitorgrößen an.Weiterhin hat man die Möglichkeit sich mit Hilfe einer aktuellen und umfangreichen Urteilsdatenbank über eine Suchfunktion über alle Bereiche des Verkehrsrechts zu informieren.In einem kostenfreien Forum geben erfahrene Verkehrsanwälte den Nutzern erste Tipps für ihre verkehrsrechtlichen Probleme. Egal ob es um Bußgeld, Führerschein, Werkstatt und Verhalten bei Unfällen geht, erhält man in den verschiedenen Rubriken fachkundige Antwort.Außerdem kann man sich einen Anwalt in der Nähe suchen, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist, damit man seine Rechte wahrnehmen kann.Diese umfassende Serviceseite nutzen bereits über 30.000 Besucher pro Monat.

Berlin, 31.03.2005 (Nummer V 02/05)

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