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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten


Berlin (DAV). Auch auf Verstöße gegen Parkvorschriften können Punkte in Flensburg folgen. Wer über 18 Punkte gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnen vor dieser Folge mit Blick auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein- Westfalen vom 18. Januar 2006 (Aktenzeichen: 16 B 2137/05).Ein Mann hatte 27 »Knöllchen« in zwei Jahren wegen Parkverstößen gesammelt. Dafür erhielt er Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er zusätzlich in den letzten drei Jahren sieben Punkte bekommen. Für den Verkehrssünder überraschend flatterte dann ein behördliches Schreiben mit der Aufforderung ins Haus, seinen Führersachein binnen drei Tagen abzugeben. Der Mann versuchte dagegen vorzugehen, indem er Widerspruch bei der Behörde einlegte und einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellte. Mit dem Antrag bezweckte er, seine Fahrerlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen.Die Verwaltungsrichter bestätigten die Entscheidung der Behörde, den Führerschein einzuziehen. Der Fahrer sei aufgrund der vielen Zuwiderhandlungen nach dem Straßenverkehrsrecht als »ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen« einzustufen. Dieser Beurteilung unterfallen alle Verkehrssünder, die in Flensburg 18 oder mehr Punkte gesammelt haben. Auch das Interesse des Mannes daran, seinen Führerschein bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen, wurde als nicht überragend eingestuft. Vielmehr legten die Richter die Hartnäckigkeit, mit welcher der Mann gegen Parkvorschriften verstoßen habe, gegen ihn aus. Der Verkehrssünder musste wohl oder übel seinen Wagen sofort stehen lassen.Bei Fragen rund um den Punktestand in Flensburg und den Möglichkeiten des Punkteabbaus sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern, bevor es zu einem Führerscheinentzug kommt. Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich auch direkt mit einem im Verkehrsrecht kundigen Anwalt verbinden lassen.

Berlin, 16.11.2006 (Nummer 42/06)

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