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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Öffentlicher Parkplatz muss sicher begehbar sein - Gemeinde haftet bei Unfall


Berlin (DAV). Gemeinden sind dazu verpflichtet, auch auf öffentlichen Parkplätzen dafür zu sorgen, dass niemand stürzt und sich verletzt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena vom 1. März 2006 (Aktenzeichen: 4 U 719/04) hervor. Verletzt sich jemand durch eine lose Bodenplatte, hat er einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Der Kläger parkte auf einem öffentlichen Parkplatz. Als er den Kofferraum öffnen wollte, stürzte er auf einer seitlich wegkippenden Bodenplatte und verletzte sich. Bei einer Kontrolle des Parkplatzes durch die Gemeinde war zuvor aufgefallen, dass einige der Platten Risse hatten.Nachdem das Landgericht dem Kläger noch das Schmerzensgeld verwehrt hatte, bekam er beim OLG Recht. Die Gemeinde sei verpflichtet, für die Sicherheit der Nutzer von öffentlichen Parkplätzen zu sorgen. Wenn gegen diese Verkehrsicherungspflicht verstoßen wird, müsse sie haften. Parkplatzbenutzer müssen sich auf dem gesamten Parkplatz sicher bewegen können. Die Kontrolleure der Gemeinde könnten sich zwar auf eine - sorgfältige - Sichtprüfung beschränken. Höhere Anforderungen sind aber dann zu stellen, wenn bei einer Sichtkontrolle ausgebrochene und lose Bodenplatten bemerkt würden. Da solche Platten von Autos befahren und von Fußgängern genutzt würden, sei die Gefahr besonders hoch, dass sich unter den Platten Hohlräume bilden. Der Kläger bekam 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.Verkehrsteilnehmer, die in einen Unfall verwickelt wurden, sollten immer die Unterstützung eines Anwalts suchen. Einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in der Nähe nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Anwalt verbinden lassen.

Berlin, 16.10.2006 (Nummer 38/06)

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