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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Provozierte Unfälle - Richter werden zunehmend skeptisch


HAMM (DAV). Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor:- Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen. - Der Unfall geschah bei Dunkelheit.- Das Auto wurde sofort verkauft, obwohl in dem Rechtsstreit eine Begutachtung naheliegend war.- Der Schaden wurde auf der Basis fiktiver Reparaturkosten geltend gemacht.- Der Kläger hatte stets denselben Sachverständigen eingeschaltet.- In einem Schreiben hatte er sich selbst, in einem anderen seinen Bruder als Fahrer benannt.- Es waren Schadensposten aufgeführt, die objektiv nicht aus dem behaupteten Unfallverlauf herrühren konnten.Es gebe zwar auch Gesichtspunkte, die nicht für einen provozierten Unfall sprächen, hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest - beispielsweise die Einschaltung der Polizei und das beim Unfall gefahrene Tempo von 70 bis 80 Stundenkilometer. Die für eine absichtliche Kollision sprechenden Gründe wögen jedoch so schwer, »dass es nach Abwägung aller Umstände bei der Bewertung des Geschehens als provozierter Unfall bleibt«. Die Klage wurde abgewiesen.Oberlandesgericht HammUrteil vom 29. September 2003Aktenzeichen: 13 U 16/03

Berlin, 27.04.2004 (Nummer 12/04)

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